1. Anwendungsbereich
Die Velovermietung wird von der Firma Bike Arena Zermatt GmbH «BAZ» (nachfolgend Vermieterin genannt) mit Sitz in Zermatt erbracht, die Eigentümerin der Mietvelos ist. Die vorliegenden AGB’s sind integrierter Bestandteil des Mietvertrages. Bei dessen Unterzeichnung bestätigt der Mieter, diese Mietbedingungen gelesen und verstanden zu haben und sie bedingungslos zu akzeptieren. Es wird nicht danach unterschieden, ob Fahrräder mit oder ohne elektrischen Antrieb vermietet werden. Die vorliegenden AGB’s schliessen alle Fahrräder ein, nachfolgend «Fahrräder» genannt.
2. Vertragsverhältnisse
Der Vertrag wird zwischen BAZ und dem Kunden geschlossen.
3. Veloübernahme
Der Mieter übernimmt das Velo in betriebssicherem und sauberem Zustand. Beanstandungen seitens des Mieters müssen der Vermieterin bei der Fahrzeugübergabe gemeldet werden. Der Mieter hat sich mit einem offiziellen Dokument auszuweisen (Personalausweis, Identitätskarte, Pass, Führerschein).
4. Velorückgabe
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Ablauf der im Mietvertrag angegebenen Mietzeit der Vermieterin zurückzugeben. Der Mietpreis für zu spät zurückgegebene Mietobjekte sowie die daraus entstandenen Folgekosten werden vom Mieter eingefordert. Das Fahrzeug sowie sämtliches von der Vermieterin zur Verfügung gestelltes Zubehör (Velohelme, Rucksack, Akku, Protektoren, Navigationsgerät etc.) muss der Vermieterin bei der Fahrzeugrückgabe vollständig und in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden. Verlust oder Beschädigung wird dem Mieter in Rechnung gestellt. Das Mietmaterial (sofern nicht anders abgemacht) muss innert der Öffnungszeiten retourniert werden, falls dies nicht möglich ist, muss der Shop umgehend informiert werden. Gegebenenfalls entstehen Zusatzkosten.
5. Verlängerung der Mietdauer
Eine Verlängerung des Mietverhältnisses ist nur mit der Zustimmung der Vermieterin vor Beendigung des laufenden Mietverhältnisses möglich. Die Vermieterin kann ohne Angaben von Gründen die Verlängerung verweigern. Der Mietpreis wird neu berechnet, der Aufpreis ist spätestens bei der Velorückgabe zu entrichten.
6. Mindestalter des Mieters
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen in Begleitung einer erwachsenen Person sein. An Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, die nicht in Begleitung einer erwachsenen Person sind, dürfe Mietvelos nur mit schriftlicher Bewilligung der Eltern oder des Vormundes abgegeben werden.
Das Mindestalter für Lenker eines E-Bikes mit einer Unterstützung bis max. 25 km/h ist von Gesetzes wegen 16 Jahre (mit Mofa-Ausweis 14 Jahre).
7. Leistungen und Preise
Es gelten die Preise der bei der Anmietung jeweils gültigen und auf der Webseite der Vermieterin veröffentlichten Preisliste inklusive der darin enthaltenen Rabattbestimmungen. Druckfehler vorbehalten. Allfällige Rabatte werden vor Ort gewährt und sind nicht kumulierbar.
8. Annullation / Abbruch
Bis zu 48 Stunden vor Mietantritt ist eine kostenlose Stornierung möglich. Bis am Vortag um 12.00 Uhr mittags fällt eine Bearbeitungsgebühr von 30% des endgültigen Mietpreises analog der Mietbestätigung an. Ab 12.00 Uhr mittags des Vortages des Mietantritts berechnen wir 80% des Gesamtbetrages analog Mietbestätigung. Bei Mietabbruch besteht kein Anspruch auf Rückvergütung der nicht in Anspruch genommenen Restmietzeit.
9. Haftung und Versicherung
9.1 Haftpflicht-Versicherung
Die Versicherung ist Sache des Mieters. Der Mieter bestätigt mit dem Abschluss des Mietvertrages, über eine Haftpflichtversicherung und damit eine ausreichende Abdeckung der Risiken zu verfügen, die eine Fahrt mit dem Velo oder E-Bike mit sich bringen. Die Haftung erstreckt sich auch auf Schadenskosten wie Sachverständigenkosten, Wertminderung oder Mietausfallkosten.
9.2 Defekte während Mietdauer
Bei Defekten während der Mietdauer kann der Mieter sein Velo bei der BAZ gegen ein gleichwertiges Fahrzeug austauschen, sofern ein Fahrrad verfügbar ist.
9.3 Schäden, Diebstahl und Verlust
Der Mieter hat die Pflicht, dem Vermieter aufgetretene Schäden und Verluste anzuzeigen.
Der Mieter haftet für alle dem Mietobjekt und seinem Zubehör während der Mietdauer zugefügten Beschädigungen aus Sturz, Vandalismus, Elementareinwirkungen, Manipulation, Einwirkungen aus dem Transport sowie dessen unsachgemässem oder zweckfremden Einsatz.
Die Kosten für kleinere Schäden und Materialverlust werden dem Kunden den Preisen des BAZ Bike Shops und dessen Werkstatt verrechnet.
Bei Diebstahl oder Verlust des Mietobjekts oder des Zubehörs während der Mietdauer haftet der Mieter. Das Fahrzeug ist grundsätzlich immer zu sichern. Der Verlust wird dem Mieter zum Ersatzwert in Rechnung gestellt.
Übergibt der Mieter das Fahrzeug an Dritte, so haftet er grundsätzlich für Schäden und Folgeschäden, die an dem Fahrzeug durch Dritte verursacht werden.
9.4 Unfälle
Unfälle und Stürze mit Sachschaden sind in jedem Fall der BAZ umgehend zu melden. Kommen Personen zu Schaden und/oder entsteht Sachschaden an Dritten oder ist ein Dritter als möglicher (Mit-)Verursacher beteiligt, ist umgehend die Polizei einzuschalten und ein Unfallprotokoll auszufüllen. Eine Kopie davon ist an BAZ zu senden.
10. Nutzung / Verbote
Der Mieter verpflichtet sich, das Strassenverkehrsgesetz einzuhalten und das Velo sachgemäss und sorgfältig zu nutzen.
Der Mieter ist verantwortlich für alle Schäden, welche sich aus Nachlässigkeit oder unsachgemässem Gebrauch des Mietobjekts an demselben oder aber an Drittobjekten ergeben. Nicht zulässig ist jegliche Zweckentfremdung der Fahrzeuge, der Transport einer oder mehrere zusätzlichen Personen sowie das Überfahren von Hindernissen bei denen das Fahrzeug offensichtlich einen Schaden erleiden kann.
Das Benützen und Tragen der zur Verfügung gestellten Leihhelme ist für E-Bike obligatorisch. Die Vermieterin lehnt jede Haftung in dieser Sache ab.
11. Produkte, Dienstleistungen und Preise
Abbildungen von Produkten in Werbung, Prospekten, Onlineshop usw. dienen der Illustration und sind unverbindlich.
Alle im Onlineshop publizierten Verkaufspreise stellen Endpreise inklusive Steuern (insbesondere die MwSt.) dar, jedoch exklusiv allfälliger vorgezogenen Entsorgungsgebühren (vEG), Kosten für Verpackung, Lieferkosten und weitere Kosten.
Die Bike Arena Zermatt behält sich das Recht vor, die Preise der angebotenen Produkte und Dienstleistungen jederzeit zu ändern. Massgebend für das Zustandekommen des Kaufvertrags ist der Preis im Onlineshop zum Zeitpunkt der Bestellung. Im Fall eines Doppelverkaufs oder Buchung, behält sich die Bike Arena Zermatt vor, zu entscheiden wann und wem sie die Ware oder das Mietmaterial übergibt und dem jeweilig anderen, den geleisteten Geldwert via Banktransfer zurück zu überweisen.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die BAZ ist bestrebt Unstimmigkeiten aussergerichtlich zu lösen. Sollten die Parteien nicht zu einer Einigung kommen, werden rechtliche Schritte eingeleitet. Dieser Vertrag untersteht Schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zermatt (VS).
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